Coronavirus und Quarantäne – Anspruch auf Entschädigung?

3. July 2020

Seit zwei Wochen steigt die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder. In mehreren Lokalen gab es sog. Superspreader-Events, anlässlich derer mehrere Personen mit dem Coronavirus angesteckt wurden, beispielsweise im Zürcher Klub Flamingo.

 

Die Gesundheitsdirektion hat daraufhin für alle knapp 300 Gäste jenes Abends eine zehntägige Selbstquarantäne angeordnet.

 

Der Bundesrat hat zudem verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. So müssen ab Montag, 6. Juli 2020, Personen, die aus Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko einreisen, für zehn Tage in Quarantäne.

 

Dadurch stellen sich für Arbeitgeber verschiedene Fragen. Muss in diesen Fällen weiterhin der Lohn ausgerichtet werden? Besteht Anspruch auf Erwerbsersatz?

 

Die nachfolgenden Ausführungen sollen eine Übersicht der aktuellsten Fragen und Antworten liefern: Coronavirus und Quarantäne – Anspruch auf Entschädigung?