Coronavirus – Kurzarbeit infolge behördlich angeordneter Betriebsschliessung

17. March 2020

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 verordnet, dass öffentlich zugängliche Betriebe für das Publikum geschlossen werden müssen. Viele Betriebe stehen nun vor der Frage, wie sie die Betriebsschliessung finanziell bewältigen bzw. abschwächen können, um Arbeitsplätze möglichst zu erhalten. In diesem Zusammenhang kann die Kurzarbeit eine gewisse Abhilfe schaffen.  Der vorliegende Leitfaden soll Arbeitgeber beim Beurteilen und Erstellen der entsprechenden Anträge auf Kurzarbeit unterstützen.

 

Ein Leitfaden für Arbeitgeber – Kurzarbeit infolge behördlich angeordneter Betriebsschliessung

 

Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Abklärungen sowie bei der Einreichung und Durchführung der Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitsentschädigung.