Erbrechtsrevision – die wichtigsten Änderungen

Am 1. Januar 2023 tritt die Revision des Schweizer Erbrechts in Kraft. Den Erblassern wird mehr Spielraum bei der Nachlassplanung ermöglicht und moderne Formen des Zusammenlebens werden besser berücksichtigt. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.