Änderungen im Erbrecht per 1. Januar 2023

27. January 2022

Per 1. Januar 2023 wird in der Schweiz das revidierte Erbrecht in Kraft treten. Insbesondere können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.

Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision gänzlich. Folglich sind in Zukunft nur noch die Kinder und die Ehegatten/eingetragenen Partner pflichtteilsgeschützt. Kindern wird neu lediglich noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zustehen, aktuell beträgt er drei Viertel. Jener des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners bleibt unverändert bestehen.

Das revidierte Erbrecht ist grundsätzlich flexibler und lässt mehr Spielraum. Das bedeutet, wer in Zukunft seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seiner Wünsche regeln möchte, wird weniger stark durch die Pflichtteile eingeschränkt.

Unsere Grafik dient der Veranschaulichung des aktuellen Erbrechts im Vergleich zur kommenden Veränderung.

 

Gerne stehen wir Ihnen für individuelle Beratungen und Fragen zur Verfügung.